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Arzneimittel für die Reise: Bescheinigung vom Arzt

 

Wer auf Medikamente wie etwa starke Schmerztabletten angewiesen ist, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sollte bei einer Auslandsreise eine beglaubigte Bescheinigung seines Arztes mit sich führen. Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hin.

Bei Reisen bis zu zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommes benötigt der Patient ein vom Arzt ausgefülltes und von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigtes Dokument. Das Formular steht im Internetportal des Bundesinstituts als PDF zum Download bereit.

 

Für Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen zu lassen. Diese muss Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung sowie zur Dauer der Reise enthalten und ebenso von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein. Ein Musterformular lässt sich ebenso online beim BfArM herunterladen.

Allerdings bestehen keine internationalen Abkommen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf. So verlangen einige Länder zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten sie gänzlich. Um im Auslandsurlaub etwaige Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle deshalb, sich vor dem Urlaub bei der Botschaft des Reiselandes in Deutschland nach den jeweiligen Einfuhrbestimmungen zu erkundigen.



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